1. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jede Vereinbarung zwischen Mantrec B.V. und dem Auftraggeber. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Mantrec B.V..
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jede Vereinbarung zwischen Mantrec B.V. und dem Auftraggeber. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot schriftlich angenommen wurde oder wenn Mantrec B.V. mit der Ausführung begonnen hat.
Mantrec B.V. führt Aufträge sorgfältig aus. Lieferfristen sind unverbindlich und stellen keine verbindlichen Fristen dar. Eine Verzögerung begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Auf gelieferte Produkte gilt die gesetzliche Garantie. Beschwerden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Nicht rechtzeitige Meldung kann zum Verlust von Rechten führen.
Im Falle höherer Gewalt ist Mantrec B.V. nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Störungen, Personalmangel, Feuer, Krankheit, Transportprobleme oder behördliche Vorschriften.
Alle Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente und technischen Ausarbeitungen bleiben Eigentum von Mantrec B.V., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Auf diese Bedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Gelderland vorgelegt.

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– Michiel Helder, Inhaber